Welche Förderung gibt es 2026 für Photovoltaik?
Es gibt vier Wege, und sie funktionieren grundlegend verschieden. Wer sie durcheinander bringt, plant falsch.
1. Die Einspeisevergütung nach EEG ist kein Zuschuss zur Anschaffung, sondern eine laufende Vergütung für jede Kilowattstunde, die ins Netz fließt. Für Anlagen bis 10 kWp mit Überschusseinspeisung liegt sie bei 7,70 Cent pro Kilowattstunde, garantiert für 20 volle Kalenderjahre plus das Inbetriebnahmejahr. Sie muss nicht beantragt werden – sie entsteht mit der Anmeldung der Anlage zur Inbetriebnahme.
2. Der KfW-Kredit 270 ist eine Finanzierung, kein geschenktes Geld. Das ist der Punkt, an dem die meisten Erwartungen kippen: Wer „KfW-Förderung“ hört, denkt an einen Zuschuss. Tatsächlich handelt es sich um einen zinsgünstigen Kredit über bis zu 100 Prozent der Investitionskosten, der zurückgezahlt wird.
3. Die Steuervorteile wirken automatisch und sind deshalb der am meisten unterschätzte Posten. Seit dem 1. Januar 2023 gilt für Kauf, Lieferung und Installation von Anlagen bis 30 kWp ein Nullsteuersatz – 0 Prozent Umsatzsteuer. Bei einer Anlage für 18.000 Euro sind das rund 3.400 Euro, die gar nicht erst entstehen. Dazu kommt die Befreiung von der Einkommensteuer auf die Erträge kleinerer Anlagen bis 30 kWp.
4. Regionale Zuschüsse sind der einzige Weg, bei dem tatsächlich Geld fließt, das nicht zurückgezahlt werden muss. Sie unterscheiden sich allerdings extrem: In Düsseldorf sind bis zu 8.935 Euro möglich, in Stuttgart bis 6.230 Euro, in Köln bis 6.150 Euro, in Berlin bis 5.162 Euro. Anderswo gibt es gar nichts.
Was dagegen nicht gefördert wird, überrascht viele: Es gibt in Deutschland keinen bundesweiten Zuschuss, der einen festen Prozentsatz der Anlage übernimmt – anders als bei Heizungen. Wer auf einen solchen Topf wartet, wartet auf etwas, das es derzeit nicht gibt. Der einzige echte Zuschuss kommt von der Kommune, und ob es einen gibt, entscheidet die Postleitzahl.
Diese vier Wege lassen sich kombinieren, und genau das ist der Regelfall: Der Steuervorteil kommt automatisch, der kommunale Zuschuss senkt den Kaufpreis, der KfW-Kredit finanziert den Rest, und die Einspeisevergütung läuft anschließend 20 Jahre lang als Ertrag mit.
Die Reihenfolge in der Planung ist dabei nicht beliebig. Zuerst wird geprüft, ob es am Wohnort ein kommunales Programm gibt und welche Fristen dort gelten – das ist der einzige Posten, der komplett verfallen kann. Danach folgt die Finanzierungsfrage, also KfW-Kredit oder Bankdarlehen. Der Steuervorteil braucht keine Entscheidung, er wirkt von selbst. Und die Einspeisevergütung ergibt sich zum Schluss aus dem Zeitpunkt der Inbetriebnahme. Wer in dieser Reihenfolge vorgeht, verliert nichts.
KfW-Kredit 270: was er leistet und wo die Fallen liegen
Das Programm 270 „Erneuerbare Energien – Standard“ ist das wichtigste KfW-Programm für Photovoltaik. Antragsberechtigt ist praktisch jeder: Privatpersonen, Unternehmen, Freiberufler, öffentliche Einrichtungen – ausgenommen sind Bund, Länder und Kommunen selbst.
Die Konditionen im Überblick: Finanziert werden bis zu 100 Prozent der Investitionskosten einschließlich Batteriespeicher, bei Laufzeiten von 5, 10, 20 oder 30 Jahren. Besonders hilfreich ist die tilgungsfreie Anlaufzeit von 1 bis 5 Jahren – in dieser Zeit werden nur Zinsen gezahlt, keine Tilgung. Das erleichtert den Einstieg spürbar, weil die Anlage bereits Strom liefert, bevor die Rückzahlung beginnt. Auch gebrauchte Anlagen sind förderfähig, sofern sie noch nie zuvor KfW-gefördert wurden.
Der Zinssatz ist keine feste Größe. Effektiv liegt er für PV-Dachanlagen derzeit zwischen rund 4,1 und knapp 12 Prozent (Stand: August 2026) – am unteren Ende nur bei guter Bonität. Ermittelt wird er nicht von der KfW, sondern von der Hausbank – abhängig von Standort, wirtschaftlichen Verhältnissen und Sicherheiten.
Das Hausbankprinzip ist die erste Falle: Der Antrag wird nicht bei der KfW gestellt, sondern bei der eigenen Bank. Die KfW vergibt keine Kredite direkt an Endkunden. Wer auf der KfW-Website nach einem Antragsformular sucht, sucht vergeblich.
Die zweite Falle ist die Reihenfolge, und sie ist teurer: Wird vor der Antragstellung bereits ein Kauf- oder Kreditvertrag unterschrieben, erlischt der Förderanspruch unwiderruflich. Aufträge für reine Planungsleistungen wie eine Energieberatung dürfen dagegen schon vorher vergeben werden.
Ein ehrlicher Hinweis aus der Beratungspraxis: Der KfW-Kredit lohnt nicht in jedem Fall. Bürokratie und Bearbeitungsdauer sind erheblich, und viele Kunden kommen bei einer gängigen Bankfinanzierung auf ähnliche Konditionen – ohne den Aufwand. Sinnvoll ist der Kredit vor allem dann, wenn die tilgungsfreie Anlaufzeit gebraucht wird oder die Hausbank ohnehin günstige Konditionen bietet. Ein Beratungsgespräch sollte deshalb beide Wege durchrechnen, statt reflexhaft zur KfW zu schicken.
Für die Bank sollten die Unterlagen vollständig vorliegen, bevor der Termin steht: ein konkretes Angebot des Fachbetriebs mit Leistungsumfang und Preis, Angaben zur geplanten Anlagengröße samt Speicher sowie die üblichen Bonitätsnachweise. Zwischen Antrag und Zusage vergehen erfahrungsgemäß mehrere Wochen – diese Zeit muss in die Terminplanung, weil vorher kein Kaufvertrag unterschrieben werden darf.
Neben dem Programm 270 gibt es weitere KfW-Wege, die aber seltener passen. Das Programm 261 fördert die Sanierung zum Effizienzhaus mit zinsgünstigem Kredit und Tilgungszuschuss – die Photovoltaik ist dort nur ein Baustein neben Fenstern, Dämmung und Heizung. Für die meisten Anlagen ist das zu viel Aufwand, weil die Effizienz des gesamten Hauses im Mittelpunkt steht. Das Programm 293 richtet sich an Unternehmen und Freiberufler und setzt mindestens 50 Prozent Eigenverbrauch voraus. Das Programm 300 zielt auf Familien im Neubau eines Effizienzhauses 40.